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tigonet kreiert für KAHEDO eine neue Homepage.

tigonet kreiert für KAHEDO eine neue Homepage. Nach 5 Jahren ändert die KAHEDO GmbH & Co. KG  ihre Webpräsenz. Ziel der Neugestaltung war, die neue Homepage übersichtlicher und informativer zu gestalten. Hier zu wurde das CMS Joomla 2.5 ausgewählt. Somit hat der Kunde seinen Inhalt se... ...mehr

tigonet realisiert neues Webdesign für die AGEFA Gruppe

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relatio photovoltaik mit neuem Internetauftritt

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Tel. 07474-957652

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, sowie allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma tigonet



§ 1 Allgemeines

Die Firma tigonet wird im folgenden "Firma" genannt, ihr Vertragspartner "Kunde". Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte. Wir sind eine Internetagentur mit Schwerpunkt Websolutions in Webdesign (Homepage), PC-Service und EDV-Beratung mit Sitz in Haigerloch.

§ 2 Angebote

  1. Die Angebote der Firma sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich.

  2. Technisch und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die Firma hergeleitet
    werden können.

§ 3 Preise

Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Lager Haigerloch.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der Firma die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt nicht bei durch die Firma zu vertretenden Hindernissen.


§ 5 Versendung und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach der Wahl der Firma auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§ 6 Gewährleistung/Haftung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistung für neue Sachen 24 Monate ab Gefahrübergang.
  2. Die Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel gebrauchter Sachen ist ausgeschlossen.
  3. Die Gewährleistung umfaßt nach Wahl der Firma die kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung der fehlerhaften Ware. Wegen desselben Mangels stehen der Firma mindestens drei Nachbesserungsversuche zu. Nachdem die Nachbesserungen fehlgeschlagen sind kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder angemessene Minderung verlangen.
  4. Schadenersatzansprüche für Schäden jeder Art gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Mangelfolgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen. Hierunter fallen insbesondere auch Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhaften Ausführung
    der Nachbesserung, Schäden durch eventuelle Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen, sowie Datenverlust, es sei denn, der Schaden
    ist vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Firma verursacht worden.
  5. Ausgeschlossen sind Mängelansprüche, soweit Mängel durch höhere Gewalt oder Verschulden des Kunden insbesondere unsachgemäße Behandlung eingetreten sind. Insbesondere stehen dem Kunden dann keine Mängelansprüche zu, wenn Nachbesserungsversuche von
    anderen Personen als den von der Fa. tigonet beauftragten Technikern durchgeführt wurden.
  6. Sämtliche Ansprüche die sich gegen die Firma richten sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht (Ausschlußfrist für Mängelanzeige)

Der Kunde hat der Firma offensichtliche Mängel, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Lieferung, sowie der
Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich
mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist entdeckt werden können sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Zahlungsverzug (Verbot von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht)

  1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Firma bleibt ferner das Recht vorbehalten bei Nachweis eines höheren vom Kunden
    durch den Verzug verursachten Schadens diesen geltend zu machen.
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig oder von der Firma unbestritten ist.
  3. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Firma behält sich das Eigentum an der an den Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor, bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
  2. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unzulässig.
  3. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Firma als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Firma. Erlischt das Eigentum der Firma durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache verhältnismäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
  4. Die dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Firma ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

§ 10 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma sofort ohne Abzug fällig.
  2. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, so ist die Firma berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für diesen Vertrag ist Haigerloch.
  2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder mit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen ist für beide Teile
  3. Balingen.

link Die AGB zum herunterladen (13KB, PDF).

Freitag, 18.05.2012

Bürozeiten

 

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

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Auch außerhalb der Bürozeiten sind Termine nach Absprache möglich.

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